Alles, was
Recht ist








In diesem Teil folgen Artikel, die sich mit rechtlichen Aspekten befassen. Mit Ausnahme der Anforderungen an Impressum und Datenschutzklausel, welche in einigen Ländern für die Landing Page vorgeschrieben sind, haben diese Beiträge mit dem eigentlichen Profinetworkingsystem nichts zu tun.

Es handelt sich vielmehr um allgemeine rechtliche Informationen, die für Sie interessant sein könnten.

Dürfen Sie als Networker für mehrere Networkfirmen arbeiten?

Grundsätzlich ist es Ihnen nicht untersagt, mehrere MLM-Unternehmen zu vertreten. Anders verhält sich der Fall, wenn ein solches Verbot ausdrücklich vertraglich festgelegt wurde.

Falls Sie in Ihrem Formularvertrag eine Klausel finden, derzufolge die gleichzeitige Tätigkeit für eine andere MLM-Firma einen Kündigungsgrund darstelle, ist eine solche Pauschalklausel gemäß § 307 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Deutschland) unwirksam.

Ob die zusätzliche Firma, mit der Sie einen Vertrag abschließen wollen, als Konkurrenzfirma zu Ihrem jetzigen Unternehmen betrachtet werden kann, hängt nicht von der Vertriebsform des Empfehlungsmarketing ab, sondern davon, ob diese andere Firma vergleichbare Produkte anbietet.

Falls Sie heute Jeans verkaufen und morgen zusätzlich eine Gesichtscreme dazunehmen wollen, kann Ihnen keine Networkfirma dies verbieten.


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