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|  Ich hab doch meine Riester-Rente!
Viele wähnen sich sicher, weil sie eine Riesterrente, Lebensversicherung oder "sichere" Rente haben.
Pustekuchen!
Die folgenden Informationen könnten Ihnen die Augen öffnen:
Riester-Rente
Es hat schon seinen Grund, warum Finanzexperten ihre Ausführungen mit unverständlichen Fachbegriffen spicken: Die Bürgerinnen und Bürger sollen nämlich gar nicht verstehen, wie sie verschaukelt werden.
Ein Finanzredakteur wird auch schwerlich etwas Kritisches über ein Finanzprodukt schreiben können, wenn in derselben Zeitschrift Werbeanzeigen für dieses Produkt geschaltet werden.
Die Rieste-Rente gehört ebenso wie die Rürup-Rente in Deutschland zu den neueren Produkten für die Altersvorsorge. Der Staat leistet Zuschüsse.
Verkauft werden diese Produkte unter anderem mit dem Argument, dass sie besonders für Freiberufliche und Selbständige interessant seien, weil diese Personengruppen die Beiträge von der Steuer absetzen können und weil angeblich eine Sicherheit vor Pfändung bei Insolvenz bestünde.
Aber gerade dieser Pfändungsschutz ist eine Falschaussage!
Das Landgericht Braunschweig hat am 8.10.1977 entschieden, dass "Freiberufler, nicht berufstätige Peronen und Gewerbetreibende bei Renten aus Versicherungsverträgen zum Lebensunterhalt im Alter grundsätzlich keinen gesetzlichen Pfändungsschutz genießen".
Damals gab es zwar noch eine Rürup-Rente, doch am 15.11.2007 äußerte sich der Bundesgerichtshof im selben Sinne.
In Urteil mit dem Aktenzeichen IX ZB 99/05 heißt es: Diese Renten sind keine Arbeitseinkommen im Sinne der Pfändungsschutzvorschriften laut Paragraph 850 ff der Zivilprozessordnung.
Im Klartext: Ihre Rente aus dem Versicherugnsvertrag kann Ihnen im Alter weggepfändet werden, auch wenn es die Vertreter anders darstellen!
Damit Sie überhaupt einen staatlichen Zuschuss erhalten, müssen Sie zusammen mit der Lohn- oder Einkommenssteuer ein zusätzliches Formular ausfüllen. Damit beißt sich die Katze in den Schwanz, weil ...
diese Zuschüsse gleichzeitig von Ihrer zu erwartenden Steuerrückerstattung wieder abgezogen werden.
Das Einkommenssteuergesetz hierzu in Paragraph 10a:
Zusätzliche Altersvorsorge; Absatz 2: Ist der Sonderausgabenabzug nach Absatz 1 für den Steuerpflichtigen günstiger als der Anspruch auf die Zulage nach Abschnitt XI, so erhöht sich die unter Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs ermittelte tarifliche Einkommenssteuer um den Anspruch der Zulage ...
Beamtendeutsch, das folgendes bedeutet:
Letztendlich zahlen Sie Ihre Zulagen selbst!
Wissen Sie, was der "Riester-Faktor" ist?
Nein?
Dieser Faktor wird aus den hypothetisch zu zahlenden Beitragsaufwendungen für die Riester-Renten von Arbeitnehmern errechnet, damit die Rentenzahlungen aufs Jahrs gesehen nicht zu hoch werden.
Zwischendurch (im Jahre 2009) wurde der Riester-Faktor aus wahlkampftaktischen Gründen wieder abgeschafft. Die Rentner bekamen im Jahre 2008 eine "stolze" Rentenerhöhung von 1,1% und 2009 von 2%!
Recherchieren Sie bei Interesse selbst weiter - Fakt ist jedoch, dass der Großteil der Renter immer mehr in eine Altersarmut getrieben wird. Die Rentenzahlungen aus dem Riester-Vertrag bringen den Betroffenen gar nichts!
Lebensversicherungen
Das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hatte einmal ein Stresstest für Lebensversicherungen angeordnet.
50% der Lebensversicherungsunternehmen fielen durch.
"Stresstest" bedeutet hier schlichtweg, dass geprüft werden sollte, ob die Versicherungen ihre Verpflichtungen überhaupt erfüllen können, d.h. ob das Geld vorhanden ist.
Wenn nicht, sind die angesparten Versicherungsgelder weg!
Der Stresstest war eine Simulation des Anschlags vom 11.09.2001 in New York, übertragen auf deutsche Verhältnisse. Was würde geschehen, wenn so etwas hier passierte?
Wie gesagt - in einem solchen Fall würden sage und schreibe die Hälfte der Versicherungsgesellschaften pleite gehen und die Kundengelder wären futsch!
Die meisten Versicherungsnehmer werden wohl davon ausgehen, dass die Versicherungsgesellschaft ihre Gelder treuhänderisch verwaltet.
Das stimmt aber nicht!
Für die Versicherungsgesellschaften sind die Lebensverträge ein reiner Selbstbedienungsladen. So ist beispielsweise gesetzlich geregelt, dass ein Versicherungsunternehmen die Höhe seiner Entgelte beliebig selbst festlegen kann.
Zwar müssten die Gesellschaften seit 2008 ihren Kunden Auskunft über die Kostenstruktur und die Provisionshöhen geben, das tun aber die wenigsten.
Interessant ist auch, wie die Versicherungsgesellschaften Kapitalanlagen handhaben: Kapitalanlagen (z.B. Immobilien oder Aktien) werden mit Kundengeldern erworben und gehen dann in den Bestand der Versicherungsgesellschaft über.
Dann werden sie soweit es geht abgeschrieben und bleiben im Bestand der Versicherungsgesellschaft.
Wenn die Aktien irgendwann einmal mit Gewinn verkauft würden, hätte der Versicherungsnehmen zwar einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung, doch das dürfte wohl nie passieren.
In Deutschland ist es so, dass Versicherungsunternehmen mittlerweile etwa 20% des Aktienkapitals von Betrieben kontrollieren - Tendenz steigend.
Es ist ein leichtes, Vermögenswerte auf Tochter- oder Schwestergesellschaften zu übertragen, was bedeutet, dass der Versicherungsnehmer vom Gewinn nichts sieht.
Alles fällt den Aktionären und Vorständen zu.
Bausparverträge
Auch diese Vertragsform wird angepriesen wie warme Semmeln: Bausparen werde Jahr für Jahr durch steuerfreie staatliche Sparprämien von 9% gefördert.
Hört sich erst mal gut an.
Das sind auf jeden Fall mehr Zinsen als die sonst banküblichen.
Verschwiegen werden dabei Dinge wie ...
Eine voraus zu zahlende Abschlussgebühr von 1,6% der Bausparsumme;
laufende Kontoführungsgebühren;
Kosten für die Bausparwerbezeitschrift;
Prämientragsgebühren;
persönliche Kosten für die jährlichen Prämienanträge.
All das zusammen macht etwa 700 Euro aus.
Hätte der Bausparer dafür zum Beispiel Gold oder Silber erstanden, hätte er etwas Stattliches vorzuweisen, so aber macht er einen Verlust von etwa 300 Euro! |
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